AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Die Preis- und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preisangaben zu den Produkten basieren auf dem aktuellen Informationsstand, der entsprechenden Beschreibung im Kostenvoranschlag und verstehen sich exkl. Transport und Montage.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, massgeblich sind ausschliesslich die jeweils gültigen Preislisten und Konditionen in schriftlicher Form. Zwischenkauf angefragter Materialien bleibt vorbehalten.
  3. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung (Mail, Fax, Brief). Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  4. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.
  5. Die Offerten sind 30 Tage gültig, wenn keine Änderungen gegenüber der beschriebenen Ausführung vorgenommen werden.
  6. Die Auftragsbestätigung ersetzt die Offerte.
  7. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  8. Unsere Preise sind, wenn nichts anderes vermerkt ist, Nettopreise, zu denen noch die Mehrwertsteuer hinzukommt.
  9. Bei grösseren Aufträgen werden die einzelnen Schritte separat abgerechnet.
  10. Wird ein Projekt nach Auftragserteilung durch den Auftragsgeber ohne Verschulden von Ambiente Stones abgebrochen, verrechnet Ambiente Stones alle aufgelaufenen Kosten.
  11. Akontozahlungen sind ab einem bestimmten Auftragsvolumen und bei Neukunden üblich und sind bei der Auftragsvergabe fällig. Diese sind rein netto zu begleichen.
  12. Die Schlussrechnung ist innert 20 Tagen nach Erhalt fällig.
  13. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, berechnet Ambiente Stones vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. Dies ab Rechnungsdatum.
  14. Wurden Akontozahlungen vereinbart, behält sich Ambiente Stones im Falle der Nichtbezahlung vor, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

B. Mehraufwand

  1. Mehraufwände sowie sämtliche Änderungen im Projekt, die über den im Kostenvoranschlag resp. der Auftragsbestätigung definierten Rahmen hinausgehen, werden nach Aufwand verrechnet.
  2. Sobald Mehraufwand erkennbar ist, wird der Kunde darüber schriftlich informiert.
  3. Offerierte Verbrauchsmaterialen werden nach dem effektiven Verbrauch verrechnet.

C. Lieferungen

  1. Unsere Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferfristen gelten vorbehaltlich, es sei denn, dass Ambiente Stones verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt.
  2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrene Anfahrtsstrasse vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
  3. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, sonstige Schäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zulasten des Kunden.
  4. Sobald technisch erforderlich, stellt der Kunde zum Abladen erforderliche Gerätschaften und/oder Mitarbeiter. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferung.
  5. Die Wahl des Transportweges und Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
  6. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Sobald wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Leistungsort ist stets, auch bei Lieferungen frei Lieferanschrift/Bestimmungsort usw. die jeweilige Verladestelle.
  7. Die Gefahr geht mit der Anlieferung der Verladung auf das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung durch den Kunden auf diesen über. Der Kunde trägt bei Selbstabholung für die Beladungshandlung, Einhaltung des zulässigen Fahrzeuggesamtgewichts und die richtige Beladung einschl. der Ladungssicherung die alleinige Verantwortung.

D. Termine

  1. Können die angegebenen Termine von Ambiente Stones nicht eingehalten werden, wird der Kunde schriftlich und telefonisch benachrichtigt. Dies berechtigt den Kunden jedoch weder zur Auftragsannullierung noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

E. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte und montierte Ware, bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche, Eigentum der Ambiente Stones. Ambiente Stones kann den Eigentumsvorbehalt eintragen lassen.
  2. Der Kunde wird gehalten, bei Massnahmen die zum Schutz des Eigentums nötig sind, mitzuwirken.

F. Beanstandungen & Mängel

  1. Beanstandungen erkennbarer Mängel, sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach erfolgter Lieferung und Montage schriftlich anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.
  2. Entsprechen die von Ambiente Stones ausgeführten Arbeiten und/oder gelieferte Bestandteile nachweislich nicht der in der Auftragsbestätigung definierten Ausführung, ersetzt oder bessert Ambiente Stones diese nach ihrem Ermessen aus.

G. Garantieansprüche

  1. Ist nichts anderes vereinbart, so besteht eine Garantiefrist von einem Jahr. Die Frist beginnt ab dem Tag der erfolgten Abnahme. Der Garantieanspruch verfällt bei unsachgemässer Handhabung, versäumter Sorgfaltspflicht und willkürlicher Zerstörung.
  2. Nicht erkennbare und versteckte Konstruktionsmängel sowie Schäden müssen von Ambiente Stones geprüft werden, bevor ein Garantieanspruch geltend gemacht werden kann.

H. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht.
  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Ambiente Stones.
  3. Allfällige Differenzen regelt Ambiente Stones, wenn immer möglich, einvernehmlich. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz der Ambiente Stones.

I. Weitere Bestimmungen

  1. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtwirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
  2. Unsere Mitarbeiter vor Ort sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  3. Eventuelle Eigenschaften der Ware sichern wir nur im Umfang des Herstellers zu.

J. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Ambiente Stones jederzeit geändert werden. Es gilt für jede Bestellung der Stand zum jeweiligen Zeitpunkt.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  4. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

Zürich, im September 2020
Gültig bis auf Widerruf